Neue Datenschutzbestimmungen für Webseiten-Betreiber ab 24.02.2016!

21. Februar 2016

Ende Februar wird ein neues Gesetzt in Kraft treten, mit dem Datenschutzverstöße im Internet effizienter verfolgt werden können. Webseitenbetreiber sollten daher zukünftig auf folgende Dinge achten…

Hintergrund der Gesetzesänderung ist ein besserer Schutz der Verbraucher vor unseriösen Unternehmen. Von der Neuregelung sind nicht nur Online-Shop-Betreiber btroffen, sondern alle Webseitenbetreiber, die keine oder nur eine unvollständige Datenschutzerklärung bezüglich der Verarbeitung von personenbezogene Daten, auf ihrer Webseite eingebunden haben.

Was heißt das im Detail?
Falls auf Ihrer Webseite beispielsweise ein Kontaktformular, eine Newsletter-Anmeldung, GoogleAnlaytics, Facebook- oder Google+ Komponenten integriert sind, dann sollten Sie eine explizite Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite einfügen, in der auf den Umgang mit den personenbezogenen Daten hingewiesen wird. Empfohlen wird ein eigenständiger Navigationspunkt zum Thema Datenschutz!

In dieser Erklärung sollten Sie eindeutig klarstellen, dass die personenbezogenen Daten nicht zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Somit vermeiden Sie im ungünstigen Fall eine Abmahnung!

Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz? Sie möchten Ihre Datenschutzbestimmungen anpassen und benötigen Hilfe?

Wir helfen gern und freuen uns auf Ihren Anruf!

Telefon: 0351 45693973